Bildung des Seniorenbeirates

Im Februar 2013 hat der Rat der Samtgemeinde Schüttorf die Gründung eines Seniorenbeirates beschlossen. Daraufhin wurden alle Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und Institutionen zu einer Delegiertenversammlung am 19.06.2013 eingeladen. Jede eingeladene Gruppe konnte 3 Delegierte entsenden. Außerdem sollten die Personen benannt werden, die an einem Sitz im Seniorenbeirat interessiert sind.Auf dieser Versammlung wurden dann die 15  Mitglieder des Seniorenbeirates gewählt.

Die 1. Sitzung des Seniorenbeirates der Samtgemeinde Schüttorf fand am 04.09.2013 statt. Hier wurde zunächst der Vorstand gewählt. Samtgemeindebürgermeister Windhaus leitete die Wahl. 

Gewählt wurden:

1. Vorsitzender Albert Becker
stellvertretende Vorsitzende Hilde Möhring
Schriftführer Heinz-Arno Kupfer
Kassenführer Levert Wittrock

Es wurde beschlossen, dass der Seniorenbeirat an jedem 1. Mittwoch eines ungeraden Monats seine Sitzungen abhalten wird. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Wahlperiode des Seniorenbeirates dauert 5 Jahre. Dann wird erneut eine Delegiertenversammlung einberufen und neu gewählt.

In den Seniorenbeirat kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner der Samtgemeinde Schüttorf gwählt werden, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  1. Er/Sie muß am Wahltage das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Er/Sie muß am Wahltage mindestens 1/2 Jahr lang mit 1. Wohnsitz in der Samtgemeinde Schüttorf gemeldet sein.
  3. Er/SIe darf nicht Mitglied des Rates der Samtgemeinde Schüttorf oder deren Mitgliedsgemeinden, Bediensteter der Samtgemeinde Schüttorf oder deren Mitgliedsgemeinden sein.  und auch keinem Ausschuß der Samtgemeinde Schüttorf oder deren Mitgliedsgemeinden angehören.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Der Seniorenbeirat kann beratende Mitglieder in jeden Fachausschuß des Samtgemeinde- und Stadtrates entsenden. Das beratende Mitglied des Seniorenbeirates hat im Fachausschuss ein Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.

Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat endet mit der Wahl des neuen Seniorenbeirates.